Hunde: anmelden / abmelden

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

 

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Teaser

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Sienknecht, Britta

Fachdienst II/3 - Steueramt

  • +49 4392 401104
  • +49 1805 101170405
  • E-Mail senden
  • Etage: Industriestraße 6 UG | Zimmer: 305
Platzhalter

Voß, Maike

Fachdienst II/3 - Steueramt

  • +49 4392 401103
  • +49 1805 101170431
  • E-Mail senden
  • Etage: Industriestraße 6 UG | Zimmer: 306
Platzhalter

Weidlich, Rebecca

Fachdienst II/3 - Steueramt

  • +49 4392 401125
  • +49 1805 101170454
  • E-Mail senden
  • Etage: Industriestraße 6 UG | Zimmer: 304
Alle Leistungen