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Emkendorf - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Flächen-Photovoltaikanlage Bokelholm“

  • Amt Nortorfer Land
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  • Bauleitplanverfahren

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung Emkendorf hat in ihrer Sitzung am 22.04.2022 den Beschluss gefasst, für das Gebiet „südlich der Ortslage Bokelholm, westlich der K 45, östlich des Bahnhofsweges und nördlich von der Gemeindegrenze zu Bokel“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Flächen-Photovoltaikanlage Bokelholm“ aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 17.06.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 24/2022 des Amtes Nortorfer Land erfolgt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer „Photovoltaikanlage“.

Die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 26. September 2022 bis 26. Oktober 2022 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstr. 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:

montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Planungsunterlagen können auch hier im Internet unter der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-nortorfer-land.de gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nortorf, 19.09.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Staschewski
Amtsdirektor

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